Gründe für die Verhinderung können Erholungsurlaub, Krankheit oder andere Gründe sein.
Liegt seit mindestens sechs Monaten eine Pflegestufe vor, so haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, eine Pause von den oftmals hohen Belastungen, die die Versorgung von nahen Angehörigen mit sich bringt, zu nehmen. Sie können Abstand gewinnen um wieder neue Kraft zu schöpfen. Wir kümmern uns in der Zwischenzeit um ihren Pflegebedürftigen und Sie haben dann vielleicht wieder Raum und Zeit für sich. Den Rahmen für die Unterstützung geben Sie als pflegender Angehöriger vor. Was wünschen Sie wann? Möchten Sie ein paar Tage verreisen? Benötigen sie Raum für sich? Müssten Sie noch einkaufen oder wollen Sie spazieren gehen. Denken Sie schon länger daran einmal wieder ins Stadttheater zu gehen oder wollen Sie endlich mal wieder an den Deich, um zu sehen ob wirklich noch Schiffe auf der Weser fahren?
Die Verhinderungspflege kann Zuhause aber auch in eine unserer Einrichtungen des Betreuten Wohnens durchgeführt werden. Setzen Sie sich mit unseren Einsatzleitungen in Verbindung und lassen Sie sich unverbindliche beraten. Schon mal vorab:
Die Verhinderungspflege kann für sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Es stehen ab dem 01.01.2015 maximal 1.612 Euro zur Verfügung.